Konjugation des Verbs zurechtweisen auf Deutsch in allen Zeitformen und allen Modi
                                Hier sind die Konjugationstabellen für das Verb zurechtweisen auf Deutsch. Um nach der Konjugation eines anderen Verbs im Deutschen zu suchen, können Sie hier klicken
                                Konjugation des Verbs „zurechtweisen“ in der deutschen Zeitform Indikativ
                                Die Indikativformen sind die am häufigsten verwendeten Konjugationsformen im Deutschen. Sie ermöglichen es, einen realen Sachverhalt oder eine Handlung ohne jede Distanz zur Realität wiederzugeben.
                                
                                   
                                      Präsens
                                      
                                        - ich weise zurecht
- du weist zurecht
- er/sie/es weist zurecht
- wir weisen zurecht
- ihr weist zurecht
- Sie weisen zurecht
 
                                   
                                      Perfekt
                                      
                                        - ich habe zurechtgewiesen
- du hast zurechtgewiesen
- er/sie/es hat zurechtgewiesen
- wir haben zurechtgewiesen
- ihr habt zurechtgewiesen
- Sie haben zurechtgewiesen
 
                                   
                                      Präteritum
                                      
                                        - ich wies zurecht
- du wiesest zurecht
- er/sie/es wies zurecht
- wir wiesen zurecht
- ihr wieset zurecht
- Sie wiesen zurecht
 
                                 
                                
                                   
                                      Plusquamperfekt
                                      
                                        - ich hatte zurechtgewiesen
- du hattest zurechtgewiesen
- er/sie/es hatte zurechtgewiesen
- wir hatten zurechtgewiesen
- ihr hattet zurechtgewiesen
- Sie hatten zurechtgewiesen
 
                                   
                                      Futur I
                                      
                                        - ich werde zurechtweisen
- du wirst zurechtweisen
- er/sie/es wird zurechtweisen
- wir werden zurechtweisen
- ihr werdet zurechtweisen
- Sie werden zurechtweisen
 
                                   
                                      Futur II
                                      
                                        - ich werde zurechtgewiesen haben
- du wirst zurechtgewiesen haben
- er/sie/es wird zurechtgewiesen haben
- wir werden zurechtgewiesen haben
- ihr werdet zurechtgewiesen haben
- Sie werden zurechtgewiesen haben
 
                                 
                                Konjugation des Verbs „zurechtweisen“ zum Imperativ, Partizip und Infinitiv im Deutschen
                                Imperativ und Partizip sind wichtige grammatikalische Stimmungen in der deutschen Konjugation. Sie werden häufig verwendet.
                                Der deutsche Imperativ wird verwendet, um Befehle zu geben, etwas von jemandem zu verlangen oder einfach jemanden zu bitten, etwas zu tun. Diese grammatikalische Stimmung wird im Deutschen häufig verwendet. Das Partizip der Gegenwart (Partizip I) und das Partizip der Vergangenheit (Partizip II) werden anstelle der konjugierten Verben oder Adjektive verwendet. Das Partizip der Vergangenheit wird im Deutschen zur Bildung der zusammengesetzten Zeitformen sowie der Passivform verwendet.
                                
                                   
                                      Imperativ Präsens
                                      
                                        - weise (du) zurecht
- weisen wir zurecht
- weist ihr zurecht
- weisen Sie zurecht
- weis (du) zurecht
- weisen wir zurecht
- weist ihr zurecht
- weisen Sie zurecht
 
                                   
                                   
                                 
                                
                                Konjugation des Verbs „zurechtweisen“ zum Konjunktiv I im Deutschen
                                Die Hauptverwendung des Konjunktivs I im Deutschen ist die indirekte Rede, diese Zeitformen werden im Deutschen weniger verwendet. Um den Konjunktiv I zu bilden, verwenden wir den Stamm des Verbs (der Stamm ändert sich nicht), an den wir die Endung des Konjunktivs anhängen.
                                
                                   
                                      Konjunktiv I Präsens
                                      
                                        - ich weise zurecht
- du weisest zurecht
- er/sie/es weise zurecht
- wir weisen zurecht
- ihr weiset zurecht
- Sie weisen zurecht
 
                                   
                                      Konjunktiv I Perfekt
                                      
                                        - ich habe zurechtgewiesen
- du habest zurechtgewiesen
- er/sie/es habe zurechtgewiesen
- wir haben zurechtgewiesen
- ihr habet zurechtgewiesen
- Sie haben zurechtgewiesen
 
                                 
                                
                                   
                                      Konjunktiv I Futur I
                                      
                                        - ich werde zurechtweisen
- du werdest zurechtweisen
- er/sie/es werde zurechtweisen
- wir werden zurechtweisen
- ihr werdet zurechtweisen
- Sie werden zurechtweisen
 
                                   
                                      Konjunktiv I Futur II
                                      
                                        - ich werde zurechtgewiesen haben
- du werdest zurechtgewiesen haben
- er/sie/es werde zurechtgewiesen haben
- wir werden zurechtgewiesen haben
- ihr werdet zurechtgewiesen haben
- Sie werden zurechtgewiesen haben
 
                                 
                                Konjugation des Verbs „zurechtweisen“ zum Konjunktiv II im Deutschen
                                Der Konjunktiv II wird im Deutschen hauptsächlich verwendet, um das Unwirkliche auszudrücken. Er schafft eine Lücke zwischen Sprache und Wirklichkeit. Der Konjunktiv II wird verwendet, um eine Hypothese, einen Wunsch oder einen Satz mit einer konditionalen Wendung auszudrücken. Diese Konjugationsform wird auch verwendet, um im Deutschen übliche Höflichkeitsfloskeln zu bilden. Wenn diese Konjugationszeitform in der Vergangenheit steht, können Sie damit außerdem Bedauern ausdrücken oder über eine Situation sprechen, die sich möglicherweise ereignet hat. Diese Konjugationszeitformen werden nicht sehr häufig verwendet.
                                
                                   
                                      Konjunktiv II Präteritum
                                      
                                        - ich wiese zurecht
- du wiesest zurecht
- er/sie/es wiese zurecht
- wir wiesen zurecht
- ihr wieset zurecht
- Sie wiesen zurecht
 
                                   
                                      Konjunktiv II Plusquamperfekt
                                      
                                        - ich hätte zurechtgewiesen
- du hättest zurechtgewiesen
- er/sie/es hätte zurechtgewiesen
- wir hätten zurechtgewiesen
- ihr hättet zurechtgewiesen
- Sie hätten zurechtgewiesen
 
                                 
                                
                                   
                                      Konjunktiv II Futur I
                                      
                                        - ich würde zurechtweisen
- du würdest zurechtweisen
- er/sie/es würde zurechtweisen
- wir würden zurechtweisen
- ihr würdet zurechtweisen
- Sie würden zurechtweisen
 
                                   
                                      Konjunktiv II Futur II
                                      
                                        - ich würde zurechtgewiesen haben
- du würdest zurechtgewiesen haben
- er/sie/es würde zurechtgewiesen haben
- wir würden zurechtgewiesen haben
- ihr würdet zurechtgewiesen haben
- Sie würden zurechtgewiesen haben
 
                                 
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